Der Titel Fachanwalt wird einem Rechtsanwalt verliehen, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Die Verleihung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer.
Voraussetzungen sind mehrjährige nachgewiesene praktische Tätigkeit und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet sowie besondere theoretische Kenntnisse, die durch schriftliche Prüfungen abgefragt werden und durch jährliche Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu halten sind.
In unserer Kanzlei dürfen gleich mehrere Fachanwaltschaftstitel geführt werden
- Agrarrecht
- Verkehrsrecht
Es handelt sich dabei teils um benachbarte Rechtsgebiete, so dass sich die Tätigkeiten auf diesen Gebieten übergreifend ergänzen.
Und da wir selbstverständlich die übrigen Rechtsgebiete zusätzlich selbst oder in Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten in anderen Kanzleien abdecken, gewährleisten wir eine umfassende rechtliche Betreuung.