Das Agrarrecht ist umfassend und greift in alle drei Rechtsgebiete Zivilrecht und Verwaltungsrecht und Strafrecht ein. Bei landwirtschaftlichen Fragestellungen ist regelmäßig ein spezialisierter Rechtsanwalt von Nöten, so beispielhaft bei
- Landpachtrecht
(etwa Kauf- und Übertragungsverträge, Tierkaufrecht) - Erbrecht
(etwa Höfeordnung, Landguterbrecht nach dem BGB, Anerbenrecht and. Bundesländer) - Familienrecht (etwa Hofprivilgierung im FamR)
- privilegierter Flächenkauf von der BVVG
- Baugenehmigungen
- Flurbereinigungverfahren
- Forstrecht
(etwa Wiederaufforstung, Umnutzung) - Jagd- und Fischereirecht
(etwa Wildschaden) - Agrarbeihilferecht
(etwa cross compliance) - Umweltrecht
- Tierschutzrecht
- Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung und Beratung von forst- und landwirtschaftlichen Betrieben im Agrarrecht.
Familiär „vorbelastet“ schon aufgrund der Bewirtschaftung eigener Betriebe fühlen wir uns der Land- und Forstwirtschaft nicht nur juristisch verbunden. So war für Goswin v. Bockum die Konzentrierung auch auf dieses Rechtsgebiet selbstverständlich.