Agrarrecht

Das Agrarrecht ist umfassend und greift in alle drei Rechtsgebiete Zivilrecht und Verwaltungsrecht und  Strafrecht ein.  Bei landwirtschaftlichen Fragestellungen ist regelmäßig ein spezialisierter Rechtsanwalt von Nöten, so beispielhaft bei

  • Landpachtrecht
    (etwa Kauf- und Übertragungsverträge, Tierkaufrecht)
  • Erbrecht
    (etwa Höfeordnung, Landguterbrecht nach dem BGB, Anerbenrecht and. Bundesländer)
  • Familienrecht (etwa Hofprivilgierung im FamR)
  • privilegierter Flächenkauf von der BVVG
  • Baugenehmigungen
  • Flurbereinigungverfahren
  • Forstrecht
    (etwa Wiederaufforstung, Umnutzung)
  • Jagd- und Fischereirecht
    (etwa Wildschaden)
  • Agrarbeihilferecht
    (etwa cross compliance)
  • Umweltrecht
  • Tierschutzrecht
  • Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung und Beratung von forst- und landwirtschaftlichen Betrieben im Agrarrecht.

Familiär „vorbelastet“ schon aufgrund der Bewirtschaftung eigener Betriebe fühlen wir uns der Land- und Forstwirtschaft nicht nur juristisch verbunden. So war für Goswin v. Bockum die Konzentrierung auch auf dieses Rechtsgebiet selbstverständlich.