Das Agrarrecht ist umfassend und greift in alle drei Rechtsgebiete Zivilrecht und Verwaltungsrecht und Strafrecht ein. Bei landwirtschaftlichen Fragestellungen ist regelmäßig ein spezialisierter Rechtsanwalt von Nöten, so beispielhaft bei
- Landpachtrecht
(etwa Kauf- und Übertragungsverträge, Tierkaufrecht) - Erbrecht
(etwa Höfeordnung, Landguterbrecht nach dem BGB, Anerbenrecht and. Bundesländer) - Familienrecht (etwa Hofprivilgierung im FamR)
- privilegierter Flächenkauf von der BVVG
- Baugenehmigungen
- Flurbereinigungverfahren
- Forstrecht
(etwa Wiederaufforstung, Umnutzung) - Jagd- und Fischereirecht
(etwa Wildschaden) - Agrarbeihilferecht
(etwa cross compliance) - Umweltrecht
- Tierschutzrecht
- Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung und Beratung von forst- und landwirtschaftlichen Betrieben im Agrarrecht.
Familiär „vorbelastet“ schon aufgrund der Bewirtschaftung eigener Betriebe fühlen wir uns der Land- und Forstwirtschaft nicht nur juristisch verbunden. So war für Goswin v. Bockum die Konzentrierung auch auf dieses Rechtsgebiet selbstverständlich.
Die Spezialisierung zum Fachanwalt für Agrarrecht ist im Frühjahr 2011 erfolgreich abgeschlossen worden.