Niemand denkt gerne über den Tod nach und beschäftigt sich in jüngeren Jahren ernsthaft mit der Aufsetzung eines Testaments. Doch Krankheit und Unfälle kennen kein Alter und viele Menschen hinterlassen bei einem unerwarteten Tod den Ehegatten oder die Kinder ohne erbrechtliche Vorsorge. Wenn keine Regelung vorliegt, gilt als Notlösung die gesetzliche Erbfolge, die im Regelfall nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen zu regeln, damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich greift.
Beratung vor dem eigenen Erbfall
- Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auf die nächste Generation (z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge)
- Strukturierung der Nachfolge innerhalb eines Familienbetriebes
- Entwürfe von Testamenten und Erbverträgen
- Gründung gemeinnütziger Stiftungen
- Vollmachten umfassend oder für den Fall der Geschäftsunfähigkeit
- Patientenverfügungen
Beratung nach dem Erbfall
Gerne betreuen wir Sie auch bei der Auseinandersetzung und Abwicklung von Erbfällen. Vorrangiges Ziel ist dabei eine friedliche Lösung mit allen Hinterbliebenen. Sollte dies einmal nicht gelingen, stehen wir auch für die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Die erbrechtliche Tätigkeit umfasst meist:
- Nachlassauseinandersetzung (Verteilung nach Bewertung)
- Regelung zwischen Erben und Testamentsvollstreckern
- Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen und Testamenten
- Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
- Nachlass- und Erbscheinsverfahren
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung